Staatliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Bis zu 35 % Ihrer Entwicklungskosten zurückholen — auch rückwirkend

Der Staat beteiligt sich an den Kosten für Forschung, Softwareentwicklung und Innovation. Viele Unternehmen erhalten Erstattungen im fünf-, sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich.

Förderung für Unternehmen jeder Größe und BrancheRückwirkend bis zu 4 Jahre + für zukünftige ProjekteBis zu 20 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen und Projekt

35 %

Förderquote auf Personalkosten

4 Jahre

Rückwirkend beantragbar

100 %

Kostenfreie Erstprüfung

Bekannt aus

Süddeutsche ZeitungMerkur.deBraunschweiger Zeitung
Hintergrund

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung. Sie basiert auf dem Forschungszulagengesetz (FZulG) und ermöglicht Unternehmen, einen Teil ihrer Entwicklungs- und Personalkosten über das Finanzamt zurückzuerhalten.

Das Besondere:

  • Die Förderung erfolgt nicht über einen begrenzten Fördertopf, sondern über eine Steuergutschrift.
  • Nach einer positiven Bescheinigung besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  • Die Förderung kann auch rückwirkend für bis zu 4 Jahre beantragt werden.
Förderfähige Projekte

Welche Projekte sind förderfähig?

Gefördert werden Projekte, die technische oder wissenschaftliche Innovationen entwickeln.

Softwareentwicklung

KI- oder Automatisierungsprojekte

Neue Produkte oder Technologien

Technische Prozessinnovationen

Experimentelle Entwicklung

Wichtig: Das Projekt muss noch in Entwicklung sein. Das Endergebnis muss nicht erfolgreich sein — auch gescheiterte Projekte können gefördert werden.

Prüfkriterien

Wie wird entschieden, ob ein Projekt förderfähig ist?

Die Bescheidstelle prüft Projekte anhand von drei Kriterien:

Neuartigkeit

Das Projekt muss sich vom aktuellen Stand der Technik unterscheiden.

Planmäßigkeit

Das Projekt muss strukturiert geplant und durchgeführt werden.

Technisches Risiko

Es muss ein technisches oder wissenschaftliches Risiko bestehen, dessen Lösung nicht sicher ist.

Ihre Förderung

Welche Kosten werden gefördert?

35 %

Interne Mitarbeiter

Bis zu 35 % der Personalkosten von Mitarbeitern, die an dem Entwicklungsprojekt arbeiten.

24,5 %

Externe Entwickler

Auch Freelancer oder Entwicklungsfirmen innerhalb der EU können gefördert werden.

(35 % Förderung auf 70 % der Ausgaben)

Maximale Förderung

Wie hoch kann die Förderung sein?

Die Höhe der Förderung hängt von den Projektkosten ab.

Bis zu 4 Mio. Euro

pro Jahr

Bis zu 20 Mio. Euro

pro Unternehmen und Projekt

Da Entwicklungsprojekte oft über mehrere Jahre laufen, können sich schnell sechs- oder siebenstellige Förderbeträge ergeben.

Rechenbeispiel

Beispiel: Softwareentwicklung

Projektkosten pro Jahr

Entwickler-Personalkosten600.000 Euro
Externe Entwickler200.000 Euro

Mögliche Förderung

Personalkosten35 %
210.000 Euro
Externe Entwickler24,5 %
49.000 Euro
Förderung pro Jahrca. 259.000 Euro

Über mehrere Jahre kann so eine Förderung im hohen sechsstelligen Bereich entstehen.

So funktioniert es

Vom Erstgespräch bis zur Auszahlung

Der gesamte Aufwand für Unternehmen liegt meist bei weniger als 10 Stunden.

01

Kostenfreie Förderprüfung

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist.

02

NDA & Projektaufnahme

Vertrauliche Aufnahme Ihrer Projektdetails.

03

Kurzes Projekt-Dokument

Sie füllen ein kompaktes Dokument aus.

04

Antragserstellung

Unser Team erstellt den vollständigen Förderantrag.

05

Einreichung im Portal

Wir reichen den Antrag im offiziellen Portal ein.

06

Entscheidung

Die Bescheidstelle entscheidet in ca. 3 Monaten.

Warum mit uns

Warum mit uns arbeiten?

Kostenfreie Förderprüfung

Wir prüfen 100 % kostenfrei, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist.

Minimaler Aufwand

Wir übernehmen den Großteil der Antragserstellung und Kommunikation mit der Bescheidstelle.

Erfolgsbasierte Vergütung

Unsere Vergütung erfolgt nur im Erfolgsfall: 6 % der förderfähigen Kosten, die in der positiven Bescheinigung ausgewiesen werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland — unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform.

Ja. Die Förderung kann für Projekte beantragt werden, die bis zu 4 Jahre zurückliegen.

Das ist kein Problem. Die Förderung bezieht sich auf den Forschungs- und Entwicklungsprozess, nicht auf den Erfolg des Projekts.

Ja. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Nach der positiven Bescheinigung: Stundennachweise der Mitarbeiter, Rechnungen externer Dienstleister und eine einfache Projektdokumentation.

Jetzt kostenlos prüfen lassen

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Ihr Unternehmen für die Forschungszulage infrage kommt. In einem kurzen Gespräch klären wir, ob ein förderfähiges Projekt vorliegt, wie hoch Ihre mögliche Förderung sein kann und wie der Antrag abläuft.

100 % unverbindlichKeine versteckten KostenErfolgsbasierte Vergütung